Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher und integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit uns (Firma VEM - Vertrieb exklusiver Marken Rainer Eckmann, Dieselstraße 34, 84056 Rottenburg a. d. Laaber, Deutschland; nachfolgend auch „Verkäufer“) abgeschlossenen Vereinbarung. Besondere Geschäftsbedingungen, die nur im kaufmännischen Verkehr gelten, sind jeweils gesondert als solche gekennzeichnet. Etwaige allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, es sei denn, dass sie von uns im Vorhinein schriftlich anerkannt werden. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Unsere Angebote sind freibleibend.
Im kaufmännischen Verkehr gelten unsere Verkaufsbedingungen darüber hinaus auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen,die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB und gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 1 Begriffsbestimmungen
Der Käufer ist Verbraucher, sofern er das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware drei Wochen an die Bestellung (Vertragsangebot)gebunden.
(2) Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.
(3) Abweichend von Ziff.2 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn
• der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder
• der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder
• der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
(4) Sofern der Käufer seine Bestellung online über eine vom Verkäufer betriebenen Internetseiten (nachfolgend „Internetseite“) aufgibt, kommt ein Vertrag in Abweichung zu den vorstehenden Bestimmungen wie folgt zustande:
a) Bestellungen im Onlineshop
• Die auf der Internetseite des Verkäufers angezeigten bzw. vom Käufer selbst konfigurierten Produkte stellen keine verbindlichen Vertragsangebote dar.
• Der Käufer kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte auswählen und diese über den Button "in den Warenkorb legen" in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button "Kaufen" gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Käufer die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Käufer durch Klicken auf den Button "AGB akzeptieren" diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
• Der Verkäufer schickt daraufhin bei Zahlung dem Käufer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Käufers nochmals aufgeführt wird und die der Käufer über die Funktion "Drucken" ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Käufers beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.
Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Verkäufer zustande, die mit einer gesonderten E-Mail innerhalb von 3 Werktagen versandt wird. Ist das gewünschte Produkt nicht mehr vorrätig, wird der Verkäuferin ebenfalls innerhalb von 3 Werktagen die Annahme verweigern. Ein Vertrag ist dann nicht zustande gekommen.
b) Bestellungen über den Konfigurator
• Wenn Produkte vom Käufer konfiguriert und nach seinen Angaben gefertigt werden sollen, dann kann der Käufer nach der Konfiguration durch Klicken des Buttons "Anfragen" eine unverbindliche Anfrage an den Verkäufer übersenden. Anfragen über den Konfigurator stellen Sonderanfertigungen gemäß § 21 dieser AGB dar.
• Der Verkäufer wird daraufhin dem Käufer per E-Mail ein Angebot für die von ihm konfigurierten Produkte unterbreiten. Dieses Angebot enthält einen Hinweis auf diese AGB, die damit Teil des Angebots werden. Das Angebot kann der Käufer ebenfalls per E-Mail mit einer Frist von 14 Tagen annehmen. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung und gegebenenfalls eine Anzahlungsrechnung.
c) Bestellung konfigurierter Produkte durch Unternehmer bzw. Händler
Handelt es sich bei dem Käufer von konfigurierten Produkten um einen registrierten Händler, dann kann er sich mit Benutzernamen und Passwort im Konfigurator anmelden. Dadurch erhält er Zugriff auf die Händleransicht des Konfigurators. Insbesondere werden dem Händler bereits im Konfigurator und nicht erst auf Anfrage die für ihn geltenden Preise angezeigt.
d) Bestellungen nicht konfigurierter Produkte durch Unternehmer bzw. Händler Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise
(1) Die Preise sind Endpreise einschließlich Mehrwertsteuer. Falls es sich bei den angegebenen Preisen um Netto-Verkaufspreise handelt, wird explizit darauf hingewiesen.
(2) Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen im kaufmännischen Verkehr
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Änderungsvorbehalt
(1) Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Sonderanfertigungen gem. § 21 nach jeweiliger vertraglicher Vereinbarung.
(2) Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
(3) Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.
(4) Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Der Käufer erkennt insoweit an, dass es sich um ein Naturprodukt handelt, das natürlichen Schwankungen in der Farb- sowie Oberflächenstruktur unterworfen ist, die keine Mangelhaftigkeit der Ware begründen.
(5) Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Stoff vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton. Auch insoweit erkennt der Käufer an, dass es sich um ein Naturprodukt handelt, das natürlichen Schwankungen in der Farb- sowie Oberflächenstruktur unterworfen ist, die keine Mangelhaftigkeit der Ware begründen.
(6) Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten und technischen Daten bleiben vorbehalten.
§ 6 Aufstellen und Montage
(1) Hat der Käufer hinsichtlich des Aufstellens oder der Montage von Einrichtungsgegenständen oder Elektrogeräten Bedenken, so hat er dies dem Verkäufer vor der Lieferung bzw. Montage mitzuteilen.
(2) Die Mitarbeiter oder Dienstleister des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern oder Dienstleistern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäuferin und Käufer.
§ 7 Lieferung und Lieferkosten
(1) Für die Lieferung von Waren, die über die Internetseiten des Verkäufers bestellt werden, trägt der Käufer die im Rahmen des Angebotes bzw. des Bestellvorgangs ausgewiesenen Versandkosten.
(2) Für die Lieferung von Waren, die im stationären Handel der Verkäuferin bestellt werden, gilt hiervon abweichend folgendes:
Ist Lieferung/Versand der Ware durch den Verkäufer bzw. dessen Vertragsspediteur vereinbart, erfolgt diese/dieser einschließlich eventuell erforderlicher Verpackung frei Bordsteinkante. LKW-Anfahrt und Entladung müssen durch den Käufer gewährleistet sein. Falls der Käufer eine besondere Verpackung oder besondere Versandart wünscht, werden die auftretenden Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.
§ 8 Lieferfrist
(1) Die Lieferfrist wird zwischen den Parteien im Rahmen der Bestellung gesondert vereinbart bzw. ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Wenn eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Frist nicht vor Zahlungseingang der Anzahlung beim Verkäufer zu laufen.
(2) Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
(3) Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Laufzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferzeit die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
(4) Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt.
§ 9 Lieferzeit im kaufmännischen Verkehr
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben
vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes, es sei denn, dass aus den Umständen des Falles erkennbar ist, dass der Kunde keinen Nachteil erlitten hat.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum der Verkäuferin auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
(2) Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
(3) Im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
§ 11 Eigentumsvorbehaltssicherung im kaufmännischen Verkehr
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 12 Gefahrübergang bei Verbrauchern
(1) Bei Lieferung/Versand der Ware durch den Verkäufer bzw. deren Vertragsspediteur gem. § 7 geht die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, mit der Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über, sofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. In allen anderen Fällen erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe der Waren durch die Verkäuferin an das Lieferunternehmen.
(2) Bei Selbstabholung der Ware durch eigene Fahrzeuge des Käufers oder einen vom Käufer beauftragten Spediteur geht die Gefahr bei Ausgabe der Ware im Geschäftslokal der Verkäuferin auf den Käufer über.
§ 13 Gefahrübergang im kaufmännischen Verkehr
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ (ex works) vereinbart.
(2) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 14 Annahmeverzug
(1) Der Käufer haftet dem Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Ersatz der aus einem Annahmeverzug entstehenden Schäden.
(2) Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder ohne Rechtsgrund die Zahlung und/oder die Annahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf Vertragserfüllung bestehen. Stattdessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
(3) Den des Verkäufers durch den vom Käufer zu vertretenen Verzug entstehenden Schaden hat der Käufer dem Verkäufer zu ersetzen. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend, die erforderlichen Lager- und Speditionskosten in angemessener Höhe.
(4) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Abs. 2 kann der Verkäufer 25 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist, sofern der Käufer Unternehmer ist. Dem Verkäufer bleibt es hiervon unbenommen, abweichend einen höheren Schaden darzulegen und geltend zu machen.
§ 15 Nichtbestehen des Widerrufsrechts
(1) Sofern der Käufer Verbraucher ist, besteht das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.
(2) Ein Widerrufsrecht für Unternehmer besteht ausdrücklich nicht.
§ 16 Entfallen der Lieferpflicht
(1) Die Lieferpflicht des Verkäufers entfällt, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
(2) Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer in den Fällen zugestanden, in denen der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.
§ 17 Warenrücknahme
(1) Im Falle eines gesetzlichen Rücktritts und der freiwilligen Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern der Käufer Unternehmer ist, folgende Pauschalsätze:
(1) a) Für Elektrogeräte und Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
innerhalb des 1. Halbjahres 35 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres 45 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Halbjahres 55 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Halbjahres 65 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Jahres 80 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Jahres 90 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 5. Jahres 100 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 6. Jahres 100 % des Kaufpreises ohne Abzüge
b) Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
innerhalb des 1. Halbjahres 45 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 2. Halbjahres 60 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Halbjahres 75 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 4. Halbjahres 90 % des Kaufpreises ohne Abzüge
innerhalb des 3. Jahres 100 % des Kaufpreises ohne Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass der Verkäuferin keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
(2) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge der Ausübung von gesetzlichen Rücktritts- und/oder Widerrufsrechten des Käufers.
§ 18 Gewährleistung
(1) Für die vom Verkäufer angebotenen Waren bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 434ff. BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf vom Verkäufer gelieferte Sachen 12 Monate.
(2) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
(3) Im Übrigen bleibt die Haftung für die vereinbarte Beschaffenheit unberührt.
§ 19 Mängelhaftung im kaufmännischen Verkehr
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Soweit die gelieferte Ware einen Mangel aufweist, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nachbessern oder eine neue mangelfreie Sache liefern. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.
(7) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(8) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(9) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(10) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(11) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 20 Haftung im kaufmännischen Verkehr
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 19 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 21 Sonderanfertigungen
(1) (1) Eine Ware ist eine Sonderanfertigung, wenn sie nicht serienmäßig hergestellt oder/und nicht in Preislisten geführt wird. Besondere nach Wunsch des Käufers verwendete Farbgebungen und Materialien zählen ebenfalls als Sonderanfertigung, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern für die Sonderanfertigungen behält sich die Verkäuferin sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor; sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne Einverständnis der Verkäuferin weitergegeben werden.
(3) Der Käufer übernimmt die Haftung dafür, dass durch die Verwendung von durch ihn zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Skizzen, Mustern und sonstigen Unterlagen keine Rechte Dritter verletzt werden.
(4) Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für Mängel der Sonderanfertigungen, die auf den Angaben, Weisungen oder Konstruktionsvorgaben- und/oder Unterlagen des Käufers beruhen.
§ 22 Schlussbestimmungen und Informationspflichten
(1) Auf Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Kommt die Bestellung über die Internetseite des Verkäufers zustande, hält der Verkäufer diese AGB und die weiteren Vertragsbestimmungen mit den Daten der Bestellung des Käufers im Bestellprozess zum Abruf bereit. Der Käufer kann diese Informationen dort einfach archivieren, indem er die AGB herunterlädt und die im Bestellablauf im Internetshop oder der Internetseiten zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktionen seines Browsers speichert.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Hinweis auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.
(5) Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer der Firmensitz des Verkäufers.
(6) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
§ 23 Gerichtsstand und Erfüllungsort im kaufmännischen Verkehr
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.